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TeamWaizmann Praxis-Wissen:

Zahnzusatzversicherung bei fehlenden Zähnen

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1. Ihr Patient hat einen oder mehrere fehlende Zähne – kann das von der Zahnzusatzversicherung bezahlt werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich – aber es kommt auf den richtigen Tarif und den richtigen Zeitpunkt an.

2. Was gilt laut Zahnzusatzversicherung als fehlender Zahn?

Was zählt als fehlender Zahn - muss bei Abschluss der ZZV angegeben werden
  • Lücke im Gebiss ohne Zahnersatz
  • Noch nicht versorgter Zahnverlust
  • Zahn ist definitiv nicht mehr vorhanden
  • Komplette Lückenschlüsse (Nachbarzähne berühren sich)
Was zählt nicht als fehlender Zahn - muss bei Anschluss der ZZV nicht angegeben werden
  • Bereits mit Zahnersatz versorgte Lücke (Brücke, Implantat)
  • Weisheitszähne
  • Milchzähne, wenn bleibender Zahn angelegt ist

3. Wann leisten Zahnzusatzversicherungen für fehlende Zähne?

Damit eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) für einen bereits fehlenden Zahn leistet, müssen medizinische und formale Voraussetzungen erfüllt sein:

Für Zahnärzte wichtig:

  • Medizinische Notwendigkeit:

    Die Medizinische Notwendigkeit für den Zahnersatz darf erst nach Versicherungsabschluss eingetreten sein. Zudem darf die Behandlung nicht bereits vor Versicherungsabschluss geplant, angeraten oder begonnen worden sein.

  • Medizinische Begründung durch den Behandler:

    Der Zahnarzt muss bei Rückfrage durch die Versicherung medizinisch Begründen können, warum die medizinische Notwendigkeit für den Zahnersatz erst aktuell (also nach Versicherungsabschluss) eingetreten ist bzw. warum sie nicht schon vorher bestanden hat. Beispiel: Der Nachbarzahn einer bereits vorhandenen Lücke muss auch entfernt werden.

4. Was genau übernimmt die ZZV bei fehlenden Zähnen?

Wird ein fehlender Zahn mitversichert, gelten für die Versorgung durch z.B. Brücke oder Implantat – die normalen tariflichen Erstattungssätze.

Wichtig:

  • Die Kostenübernahme erfolgt erst nach Ablauf etwaiger Wartezeiten.
  • Oft sind Leistungen für fehlende Zähne gedeckelt – z.B. auf max. 4 mitversicherte Zähne oder einen Zuschlag pro Zahn.

5. Was müssen Patienten beachten, wenn sie fehlende Zähne mitversichern möchten?

WICHTIG: Fehlende Zähne müssen immer angegeben werden. Wird im Versicherungantrag nicht danach gefragt (z.B. bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen), sind sie vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Es gibt drei Möglichkeiten, wie Versicherungen mit fehlenden Zähnen umgehen:

  • 1. Fehlenden Zähne sind kostenlos versichert.

    Bei einer handvoll ZZV sind fehlende Zähne kostenlos mitversichert. Aber max. ein fehlender Zahn.

  • 2. Fehlende Zähne sind gegen Zuschlag mitversichert

    Der Patient zahlt pro fehlendem Zahn einen bestimmten €-Betrag als Aufschlag. Dies ist möglich bis max. 4 fehlende Zähne.

  • 3. Fehlende Zähne sind nicht mitversichert.

    Wird im Versicherungsantrag nicht danach gefragt sind fehlende Zähne vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Achtung: Tarife ohne Gesundheitsfragen sind abschließbar, aber die fehlenden Zähne sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

6. So finden Ihre Patienten passende Zahnzusatzversicherungen für fehlende Zähne?

  • A) Starten Sie eine Online-Berechnung unter

    https://www.waizmanntabelle.de/vergleich/starten

  • B) Beantworten Sie die Frage "Haben Sie fehlende oder ersetzte Zähne?" mit Ja (1.) und geben Sie an wie viele fehlende Zähne sie haben (2.) und geben Sie an dass Sie Ihre fehlenden Zähne mitversichern möchten (3.)
  • C) Sie erhalten dann eine Liste von Zahnzusatzversicherungen die fehlende Zähne mitversichern. Direkt unter der Tarif Bezeichnung steht, zu welchen Bedingungen Lücken bzw. fehlende Zähne mitversichert sind.

Fazit für die Praxis

Ein fehlender Zahn ist kein Ausschlusskriterium, aber:

  • Die Versicherung muss explizit darüber informiert sein
  • Die Leistung ist oft an Bedingungen oder Zuschläge geknüpft
  • Die Dokumentation durch Zahnarzt ist entscheidend
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